Hintergrund
Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass es bei der Autoversicherung im Vergleich zu westlichen Ländern signifikante Unterschiede bezüglich der Verantwortung im Falle von Schäden gibt. Zum Beispiel ist es in den meisten Ländern des südlichen Afrikas wie Namibia und Botswana keine Pflicht eine Kfz-Versicherung zu haben. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrheit der Autos überhaupt nicht versichert sind und dass die Eigentümer und / oder Fahrzeugbesitzer persönlich für Entschädigung im Falle eines Unfalls verantwortlich sind.
Standard Kaution (Selbstbehalt)
Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard-Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbehalt) und sind im Falle von Verkehrsunfällen versichert. Der Mieter ist für Schäden in Höhe des gewählten Selbstbehaltes verantwortlich. Der Standardselbstbehalt für alle Fahrzeugklassen beträgt NAD 40.000.
Die gewählte Kaution (Selbstbehalt) wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert (authorization only), und nicht von der Kreditkarte abgezogen. Dieser Betrag wird automatisch von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen.
Wichtig: der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.
Reduzierte Kaution
Falls der Kunde die Standardkaution von NAD 40.000 reduzieren möchte, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag berechnet, diese ist von der gebuchten Fahrzeuggruppe abhängig. Es ist bei allen Fahrzeugen möglich, die Selbstbeteiligung bis auf den Betrag von N$ 0.- zu reduzieren.
Es gibt folgende Möglichkeiten den Selbstbehalt zu reduzieren:
- reduzierte Kaution 1: N$ 20.000 für eine Gebühr von € 8,00 pro Tag
- reduzierte Kaution 2: N$ 5.000 für eine Gebühr von € 15,00 pro Tag
- reduzierte Kaution 3: N$ 0 für eine Gebühr von € 25,00 pro Tag
Reduzierte Kaution 1 und 2
Die Reduzierung des Kautionsbetrags ist im Falle eines Verkehrsunfalls von Vorteil. Der Schaden an dem gemieteten Fahrzeug sowie an dem Fahrzeug des Dritten sind über die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung hinaus gedeckt.
Wichtig: Die reduzierte Kaution 1 und 2 schließt Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden als Folge von Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung und Sandsturmschäden aus.
Reduzierte Kaution 3
Zusätzlich in der reduzierten Kaution 3 enthalten sind:
- Glasschäden
- Ein (1) beschädigter Reifen
- Sandsturmschäden
- Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung (Fahrlässigkeit ausgenommen wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer)
- Unterbodenschäden
Wichtig: Die reduzierte Kaution 3 kann nicht mit der Europäischen “Voll Kasko” oder “Volles Risiko” Versicherung, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind, verglichen werden.
Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung
Sind zum Beispiel Unfälle, bei denen sich das Fahrzeug durch Kontrollverlust überschlägt oder das Fahrzeug beim rückwärts fahren gegen einen Baum prallt. Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung sind Unfälle, bei denen keine Dritte Partei involviert ist.
Abdeckung von Schäden durch das Versicherungsunternehmen In der oben beschriebenen Versicherung sind Schäden abgedeckt, wenn:
- es sich um einem Straßenverkehrsunfall handelt bzgl. der Definition des Versicherungsunternehmens;
- es sich nicht um Fahrlässigkeit handelt;
- es sich nicht um eine Situation handelt, die Ausschlüsse betrifft.
Straßenverkehrsunfall
Die Definition eines Straßenverkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: ein Unfall in dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.
Wichtig: ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeuges, ist bei der Kaution 1 und 2 nicht versichert, (nur bei der reduzierten Kaution 3) auch nicht, wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.
Fahrlässigkeit
Dies ist der Fall, wenn der Fahrer und / oder die Beifahrer sich nicht an das Gesetz oder die Allgemeinen Bestimmungen halten. Hier ein paar Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:
- Wenn betrunken gefahren wird;
- Wenn zu schnell gefahren wird (siehe Geschwindigkeitsbegrenzung);
- Wenn eine rote Ampel überfahren wird;
- Wenn durch Wasser / Sumpf gefahren wird, obwohl der Wasserstand höher als die Achse des Fahrzeuges ist;
- Bei falscher Anwendung von Kupplung, Getriebe und Motor des Fahrzeuges.
Ausschlüsse
- Schäden die nicht vom Versicherungsunternehmen übernommen werden:
- (Brand)Schäden, die durch Zigaretten, Streichhölzer oder Feuerzeuge etc. entstanden sind;
- Schäden, die durch Stehen auf dem Dach des Fahrzeuges oder der Motorhaube entstanden sind;
- Schäden, die das Überschlagen des Fahrzeugs betreffen, sofern kein Dritter involviert ist (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3);
- Beschädigtes Glas und Fernster (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3);
- Beschädigte Reifen ((1) Reifen Schaden eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3);
- Schäden, die durch das Befahren von Wasser entstanden sind;
- Schäden durch Sandstürme (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3);
- Schäden an persönlichen Gegenständen;
Geschwindigkeitsbegrenzung
Innerhalb der Stadt und in Nationalparks: 60km/h, Schotterstraßen: 80km/h und Teerstraße: 120km/h
Die Geschwindigkeitsverordnungen von ACH (80km/h auf Schotterstraßen) überstimmen Verkehrszeichen die auf Schotterstraßen 100km/h erlauben. Bei 85km/h oder bei 125km/h gibt es einen Piep Ton, der den Fahrer darauf aufmerksam macht, dass die Höchstgeschwindigkeit für Teerstraßen überschritten wurde. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schotterstraßen immer 80km/h ist, auch wenn offizielle Straßen Beschilderung 100km/h anzeigt.
WICHTIG: Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen verfällt der gesamte Versicherungsschutz. Der Selbstbehalt sowie der reduzierte Selbstbehalt werden ungültig. Alle unsere Fahrzeuge sind mit einer Black Box ausgerüstet.
Diebstahl
Der Diebstahl des Fahrzeuges ist nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortlich gezeigt hat. Er darauf geachtet hat, dass das Fahrzeug verschlossen war und er alle originalen Schlüssel, die Ihm zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben kann, Raub des Fahrzeuges stellt eine Ausnahme dar.
Reifenschaden
Das Minimalprofil der Reifen beträgt 6mm (3mm für Ersatzreifen). Reifenschäden sind nicht versichert (außer bei der reduzierten Kaution 3). Damit die Reise im Falle einer Reifenpanne fortgesetzt werden kann, kann der Reifen repariert oder ersetzt werden. Da keine reparierten Reifen akzeptiert werden, muss der beschädigte Reifen bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Es wird nur der Restwert des Reifens belastet, hierfür wird das Restprofil des beschädigten Reifen gemessen. Wurde der kaputte Reifen unterwegs vom Kunden ersetzt, bekommt er den Differenzbetrag bei der Fahrzeugrückgabe erstattet. (Hierfür bitte den kaputten Reifen zurückbringen) Der Höchstbetrag für eine solche Rückerstattung beträgt maximal N$ 3000.00
Sandsturm
Falls der Kunde in einen Sandsturm gerät, hat dieser das Fahrzeug zu stoppen und eine Schutzstelle zu suchen. Falls dies nicht möglich ist, kann ganz langsam weitergefahren werden. Sandsturmschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt (außer bei der reduzierten Kaution 3). Sandstürme kommen meistens an der Küste bei Ostwind vor.
Polizeibericht ist Pflicht
Bei einem Unfall oder Diebstahl wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn bei einem Unfall die Möglichkeit besteht Fotos zu machen, ist dies immer hilfreich.
Abschleppkosten
Bei Pannen aufgrund von mechanischen Fehlern trägt die Autovermietung die Abschleppkosten. Im Falle eines Unfalls oder Fahrlässigkeit gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Kunden.
“ Verwaltungskosten ”
Die Verwaltungskosten bzgl. eines Schadens, die sogenannten ‘claim handling fees‘ muss der Kunde übernehmen.
Mehr Informationen
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