Alle Fahrzeuge von Asco Car Hire sind standardmäßig mit einer begrenzten Selbstbeteiligung ausgestattet. Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen drei Selbstbeteiligungsstufen, die während Ihrer Reise unterschiedliche Deckungsstufen bieten. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt Ihre persönliche Haftung im Falle eines Unfalls. Bitte laden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen von herunter und lesen Sie sie durch, um sich über die Deckung und die Verpflichtungen zu informieren.
Wenn der Kunde lieber ein Fahrzeug mit niedrigerer Selbstbeteiligung als der Standardbetrag (N$40,000) mieten möchte, fallen zusätzliche Tagesgebühren an. Es ist möglich, die Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren. Bitte beachten Sie, dass der Kunde immer für Schäden am gemieteten Fahrzeug bis zur gewählten Höhe der Selbstbeteiligung haftet. Dies gilt auch, wenn die Schäden oder der Unfall durch Dritte verursacht wurden.
Die Reduzierungsmöglichkeiten sind wie folgt:
Reduced Excess 1: N$20,000 für eine Tagesgebühr von €8.
Reduced Excess 2: N$5,000 für eine Tagesgebühr von €15.
Die Reduzierung der Selbstbeteiligung verringert die Kosten im Falle eines Unfalls mit Beteiligung Dritter (ausgenommen Fahrlässigkeit). Dies deckt die Schäden am gemieteten Fahrzeug (über der gewählten Selbstbeteiligung) sowie Schäden Dritter ab.
Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung 1 und 2 decken keine Schäden an Reifen, Fenstern, Schäden durch Sandstürme, Schäden am Fahrzeugunterboden und Einzelfahrzeug-Unfälle ab. Der Mieter haftet vollständig für die Kosten solcher Schäden, auch wenn sie den gewählten Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen.
Super Cover – Null Selbstbeteiligung und zusätzliche Abdeckung für eine Tagesgebühr von €25. Der Super Cover ist nur für Anmietungen ab 10 Tagen buchbar:
• Schäden an Fenstern
• Ein (1) beschädigter Reifen
• Einzelfahrzeug-Unfälle (Fahrlässigkeit, z.B. überhöhte Geschwindigkeit, unter Einfluss von Alkohol, Drogen usw., sind ausgeschlossen)
• Schäden am Fahrzeugunterboden (ausgenommen Kaokoveld und Damaraland-Gebiet, siehe Punkt 12 der GeschäEsbedingungen)
Wichtig: Die Superdeckung kann nicht mit der europäischen "Vollkasko" oder "All-Risk" Versicherung verglichen werden, bei der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind.
Es ist wichBg zu verstehen, dass es erhebliche Unterschiede in der Kfz-Versicherung und der Haftung für Schäden im Vergleich zu westlichen Ländern gibt. Zum Beispiel gibt es in vielen südafrikanischen Ländern wie Namibia und Botswana keine rechtliche Verpflichtung, eine Kfz- Versicherung zu haben. Als Folge davon sind die meisten Autos in diesen Ländern nicht versichert, und die Eigentümer oder Fahrer sind persönlich verantwortlich für alle Schäden und Entschädigungen im Falle eines Unfalls oder Schadens.
Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard-Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbehalt) und sind im Falle von Verkehrsunfällen versichert. Der Mieter ist für Schäden in Höhe des gewählten Selbstbehaltes verantwortlich. Der Standardselbstbehalt für alle Fahrzeugklassen beträgt NAD 40.000.
Die gewählte Kaution (Selbstbehalt) wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert (authorization only), und nicht von der Kreditkarte abgezogen. Dieser Betrag wird automatisch von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen.
Wichtig: Der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.
Wenn der Kunde lieber ein Fahrzeug mit niedrigerer Selbstbeteiligung als der Standardbetrag (N$40,000) mieten möchte, fallen zusätzliche Tagesgebühren an. Die Reduzierungsmöglichkeiten sind wie folgt:
Die Reduzierung der Selbstbeteiligung verringert die Kosten im Falle eines Unfalls mit Beteiligung Dritter (ausgenommen Fahrlässigkeit). Dies deckt die Schäden am gemieteten Fahrzeug (über der gewählten Selbstbeteiligung) sowie Schäden Dritter ab.
Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung 1 und 2 decken keine Schäden an Reifen, Fenstern, Schäden durch Sandstürme, Schäden am Fahrzeugunterboden und Einzelfahrzeug-Unfälle ab. Der Mieter haftet vollständig für die Kosten solcher Schäden, auch wenn sie den gewählten Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen.
Super Cover – Null Selbstbeteiligung und zusätzliche Abdeckung. Zusätzlich in der reduzierten Selbstbeteiligung 3 enthalten sind:
Wichtig: Der Super Cover ist nur für Anmietungen ab 10 Tagen buchbar. Super Cover kann nicht mit der Europäischen “Voll Kasko” oder “Volles Risiko” Versicherung, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind, verglichen werden.
Der Verlust der Kontrolle über das Auto und das Überschlagen, das Anfahren eines Baumes beim Zurücksetzen und Unfälle, bei denen kein Dritter beteiligt ist (bekannt als Einzelfahrzeug-Unfälle), werden nur von der Superdeckung abgedeckt, wenn der Fahrer nicht fahrlässig gehandelt hat.
Standard-Selbstbeteiligung und reduzierte Selbstbeteiligung 1 und 2 bieten keine Abdeckung für Einzelfahrzeug-Unfälle. In solchen Fällen haEet der Mieter vollständig für alle Kosten der Schäden, auch wenn sie den gewählten Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen.
Dies gilt auch für Situationen, in denen der Fahrer versucht, ein die Straße überquerendes Tier zu vermeiden.
Die Definition eines Straßenverkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: ein Unfall in dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.
Wichtig: Ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeuges, ist bei der Kaution 1 und 2 nicht versichert, (nur bei der reduzierten Kaution 3) auch nicht, wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.
In den oben genannten Richtlinien werden die Schäden abgedeckt, wenn:
Ist eine Instanz oder eine Situation, in der der Fahrer und/oder die Passagiere sich nicht an das Gesetz, die Bedingungen des Mietvertrags oder allgemeine Straßenverkehrsregeln halten. Beispiele für Fahrlässigkeit, bei der die Versicherung die Schäden nicht abdeckt, sind:
Schäden, die von keiner Versicherung abgedeckt werden:
Innerhalb der Stadt und in Nationalparks: 60km/h, Schotterstraßen: 80km/h und Teerstraße: 120km/h
Bitte beachten Sie, dass die ACH Geschwindigkeitsregelungen Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Schotterstraßen außer Kraft setzen. Wenn das Fahrzeug Geschwindigkeiten von 85 km/h oder 125 km/h erreicht, ertönt ein "Piep"-Ton, der darauf hinweist, dass der Fahrer die maximal zulässige Geschwindigkeit auf SchoTerstraßen oder Autobahnen überschreitet. Es ist wichtig zu beachten, dass alle unsere Fahrzeuge mit einer GPS-Tracking-Blackbox ausgestattet sind.
WICHTIG: Wenn Sie diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, erlöschen alle Versicherungen und reduzierten Selbstbeteiligungen und werden ungülBg.
Der Diebstahl des Fahrzeuges ist nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortlich gezeigt hat. Er darauf geachtet hat, dass das Fahrzeug verschlossen war und er alle originalen Schlüssel, die Ihm zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben kann, Raub des Fahrzeuges stellt eine Ausnahme dar.
Reifenschäden sind nicht abgedeckt, außer für einen Reifen in der Super Cover. Im Falle eines Reifenschadens oder einer Beschädigung des Reifens hat der Mieter drei Optionen zur Auswahl:
1. Die erste Option besteht darin, die Reise mit nur einem Ersatzreifen fortzusetzen.
2. Aus Sicherheitsgründen kann der Mieter den beschädigten Reifen auf eigene Kosten reparieren lassen.
3. Alternativ kann der Mieter sich dafür entscheiden, einen neuen Reifen zu kaufen.
Im Falle eines Sandsturms halten Sie das Auto sofort an und versuchen Sie, vorübergehenden Schutz zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, halten Sie neben der Straße an und drehen Sie das Heck des Fahrzeugs zum Sandsturm. Schäden, die durch einen Sandsturm verursacht werden, sind nicht abgedeckt. Sandstürme treten hauptsächlich an der Küste auf und bei östlichen Winden.
Es ist erforderlich, bei Schäden oder Diebstahl einen vollständigen Polizeibericht zu haben. Bitte machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden und noBeren Sie die persönlichen Daten der anderen Partei.
Abschleppkosten für eine technische Panne werden vom Vermietungsunternehmen übernommen, es sei denn, die Panne tritt in einem von der 24-Stunden-Backup-Ausnahmezone aus auf.
Im Falle eines Unfalls sind die Abschleppkosten jedoch immer die Verantwortung des Kunden, unabhängig davon, welche Partei schuld ist.
Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schaden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Hiermit erkläre ich, dass ich die oben genannten Erklärungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe.