Alle Fahrzeuge von Asco Car Hire sind standardmäßig mit einer begrenzten Selbstbeteiligung ausgestattet. Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen drei Selbstbeteiligungsstufen, die während Ihrer Reise unterschiedliche Deckungsstufen bieten. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt Ihre persönliche Haftung im Falle eines Unfalls. Bitte laden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen von herunter und lesen Sie sie durch, um sich über die Deckung und die Verpflichtungen zu informieren.
Falls Sie es vorziehen, ein Fahrzeug mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung als der Standard-Selbstbeteiligung (40.000 N$) zu mieten, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag erhoben. Es ist möglich, die Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren.
Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass es bei der Autoversicherung im Vergleich zu westlichen Ländern signifikante Unterschiede bezüglich der Verantwortung im Falle von Schäden gibt. Zum Beispiel ist es in den meisten Ländern des südlichen Afrikas wie Namibia und Botswana keine Pflicht eine Kfz-Versicherung zu haben. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrheit der Autos überhaupt nicht versichert sind und dass die Eigentümer und / oder Fahrzeugbesitzer persönlich für Entschädigung im Falle eines Unfalls verantwortlich sind.
Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard-Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbehalt) und sind im Falle von Verkehrsunfällen versichert. Der Mieter ist für Schäden in Höhe des gewählten Selbstbehaltes verantwortlich. Der Standardselbstbehalt für alle Fahrzeugklassen beträgt NAD 40.000.
Die gewählte Kaution (Selbstbehalt) wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert (authorization only), und nicht von der Kreditkarte abgezogen. Dieser Betrag wird automatisch von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird.
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen.
Wichtig: Der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.
Falls der Kunde die StandardSelbstbeteiligung von NAD 40.000 reduzieren möchte, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag berechnet. Diese ist von der gebuchten Fahrzeuggruppe abhängig. Es ist bei allen Fahrzeugen möglich, die Selbstbeteiligung bis auf den Betrag von N$ 0.- zu reduzieren.
Es gibt folgende Möglichkeiten den Selbstbehalt zu reduzieren:
Die Reduzierung des Selbstbeteiligungbetrags ist im Falle eines Verkehrsunfalls von Vorteil. Der Schaden an dem gemieteten Fahrzeug sowie an dem Fahrzeug des Dritten sind über die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung hinaus gedeckt.
Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung1 und 2 schließt Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden als Folge von Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung und Sandsturmschäden aus.
Zusätzlich in der reduzierten Selbstbeteiligung 3 enthalten sind:
Wichtig: Die reduzierte Selbstbeteiligung 3 kann nicht mit der Europäischen “Voll Kasko” oder “Volles Risiko” Versicherung, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind, verglichen werden.
Sind zum Beispiel Unfälle, bei denen sich das Fahrzeug durch Kontrollverlust überschlägt oder das Fahrzeug beim rückwärts fahren gegen einen Baum prallt. Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung sind Unfälle, bei denen keine Dritte Partei involviert ist.
Abdeckung von Schäden durch das Versicherungsunternehmen in der oben beschriebenen Versicherung sind Schäden abgedeckt, wenn:
Die Definition eines Straßenverkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: ein Unfall in dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.
Wichtig: Ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeuges, ist bei der Kaution 1 und 2 nicht versichert, (nur bei der reduzierten Kaution 3) auch nicht, wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.
Dies ist der Fall, wenn der Fahrer und/oder die Beifahrer sich nicht an das Gesetz oder die allgemeinen Bestimmungen halten. Hier ein paar Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:
Schäden, die nicht vom Versicherungsunternehmen übernommen werden:
Innerhalb der Stadt und in Nationalparks: 60km/h, Schotterstraßen: 80km/h und Teerstraße: 120km/h
Die Geschwindigkeitsverordnungen von Asco Car Hore (80km/h auf Schotterstraßen) überstimmen Verkehrszeichen, die auf Schotterstraßen 100km/h erlauben. Bei 85km/h oder bei 125km/h gibt es einen Piep Ton, der den Fahrer darauf aufmerksam macht, dass die Höchstgeschwindigkeit für Teerstraßen bzw. Schotterstraßen überschritten wurde. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schotterstraßen immer 80km/h ist, auch wenn offizielle Straßenbeschilderung 100km/h anzeigt.
WICHTIG: Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen verfällt der gesamte Versicherungsschutz. Der Selbstbehalt sowie der reduzierte Selbstbehalt werden ungültig. Alle unsere Fahrzeuge sind mit einer Black Box ausgerüstet.
Der Diebstahl des Fahrzeuges ist nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortlich gezeigt hat. Er darauf geachtet hat, dass das Fahrzeug verschlossen war und er alle originalen Schlüssel, die Ihm zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben kann, Raub des Fahrzeuges stellt eine Ausnahme dar.
Das Minimalprofil der Reifen beträgt 6 mm (3 mm für Ersatzreifen).
Reifenschäden sind nicht versichert (außer bei der reduzierten Kaution 3). Damit die Reise im Falle einer Reifenpanne fortgesetzt werden kann, kann der Reifen repariert oder ersetzt werden. Da keine reparierten Reifen akzeptiert werden, muss der beschädigte Reifen bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Es wird nur der Restwert des Reifens belastet, hierfür wird das Restprofil des beschädigten Reifen gemessen. Wurde der kaputte Reifen unterwegs vom Kunden ersetzt, bekommt er den Differenzbetrag bei der Fahrzeugrückgabe erstattet (Hierfür bitte den kaputten Reifen zurückbringen). Der Höchstbetrag für eine solche Rückerstattung beträgt maximal N$ 3.000.
Falls der Kunde in einen Sandsturm gerät, hat dieser das Fahrzeug zu stoppen und eine Schutzstelle zu suchen. Falls dies nicht möglich ist, kann ganz langsam weitergefahren werden. Sandsturmschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt (außer bei der reduzierten Kaution 3). Sandstürme kommen meistens an der Küste bei Ostwind vor.
Bei einem Unfall oder Diebstahl wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn bei einem Unfall die Möglichkeit besteht Fotos zu machen, ist dies immer hilfreich.
Bei Pannen aufgrund von mechanischen Fehlern trägt die Autovermietung die Abschleppkosten. Im Falle eines Unfalls oder Fahrlässigkeit gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Kunden.
Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schaden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Hiermit erkläre ich, dass ich die oben genannten Erklärungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe.